Was uns leitet

Was wir tun

Wir arbeiten mit und für Kinder und deren Familien. Als Einrichtung mit Bildungsauftrag begleiten, erziehen und fördern wir Kinder ganzheitlich und lassen sie Gemeinschaft in der Gruppe erleben. Unser Konzept orientiert sich am so genannten „situativen Ansatz“, das heißt, wir greifen die Lebenssituation und Erlebnisse der Kinder auf.  Die Arbeit mit den Kindern wird hiervon geprägt, u. a. durch geplante, situationsorientierte Themengestaltung und Projektarbeit. Wir berücksichtigen den Entwicklungsstand, die Fähigkeiten, sowie die Interessen des einzelnen Kindes und stärken es in seinem Selbstwertgefühl.

Unsere Geschichte

Seit der Gründung legen wir Wert darauf, unser Angebot den Bedürfnissen der Kinder und der Familien optimal anzupassen. Wir orientieren uns an den sich ändernden Bedarfen, die der gesellschaftliche Wandel mit sich bringt und sind bestrebt, unsere Leistungen mit größtmöglicher Professionalität zu erbringen.

Grundwerte im Menschenbild

Unser Handeln orientiert sich am christlichen-humanistischen Menschenbild der Caritas. Die Kinder erfahren Grundwerte wie  Annahme, Achtung, gegenseitigen Respekt, Versöhnung, Nächstenliebe und Toleranz. Das gemeinsame Erleben von Bräuchen, Traditionen und Festen sind uns ein zentrales Anliegen. Wir respektieren die Würde aller Familien und Kinder, die zu ihrer Herkunft und Überzeugung andere Kulturen und Glaubensrichtungen leben.

Die Beziehungen zu unserer Umwelt

Wir fühlen uns mit der Gemeinde Ascheberg verbunden und nehmen an Ihrem gesellschaftlichen Leben aktiv teil. Dies bedeutet, dass wir Begegnungsmöglichkeiten schaffen und Angebote nach den Bedürfnissen der Menschen, die hier leben entwickeln.

Unsere Vision

In einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern sehen wir eine wichtige Basis für die Erziehung der Kinder. Dazu bieten wir Hilfe, Unterstützung und Beratung in Erziehungsfragen an. Zusätzlich informieren wir regelmäßig über pädagogische Inhalte und gestalten unsere Arbeit transparent. Schon jetzt sind wir ein verlässlicher Teil eines Netzwerkes zur Unterstützung von Familien. Unsere Vision ist, uns so aufzustellen, dass wir für alle aktuellen und zukünftigen Bedarfe von Eltern und Kindern ein passendes Angebot machen können.

Was wir anbieten

Wir entwickeln unsere Angebote prozesshaft weiter, vernetzen bestehende und entstehende Angebote unserer Einrichtung mit anderen Angeboten in der Region und sind offen für Angebote von außen. Wir bieten ein inhaltlich breitgefächertes Bildungs – und Freizeitangebot an.

Wir entwickeln Qualität

Wir richten unsere Arbeit an den aktuell gültigen Standards aus. Wir sind offen für neue Wege und reflektieren kritisch und verantwortungsvoll unsere Arbeit.

Unsere Kompetenzen stärken

Uns liegt an einer positiven Arbeitsatmosphäre, bei der wir die Stärken einer/s jeden Kollegin/Kollegen für das Gesamtteam nutzen. Dazu gehört auch, dass Reflexion, Anerkennung und Kritik ihren Platz haben. Wir bieten die Möglichkeit der kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung. Dazu nutzen wir internes Potenzial und greifen auf anerkannte Angebote externer Anbieter zurück.

Grundsätze unserer Führung

Zur Absicherung und Stärkung wird jedem Mitarbeiter/jeder Mitarbeiterin das nötige Vertrauen entgegen gebracht. Zur Erfüllung unserer Aufgaben erhält auf dieser Grundlage jede/r die hierfür nötigen Kompetenzen.

Kooperative Partnerschaft

Im Interesse unserer Kindertageseinrichtung streben wir Vernetzung und funktionierende Zusammenarbeit im Sozialraum an. Dabei sind wir ein anspruchsvoller, verlässlicher und fairer Partner.

 

Ausblick

Wir arbeiten gemeinsam an der Qualitäts - und Konzeptionsentwicklung und streben ihre optimale Umsetzung an. Hierzu gehört eine regelmäßige Überprüfung des Leitbildes.

 

Das Bild vom Kind

Das Kind steht im Mittelpunkt, Gefühlen wie Freude, Angst, Wut, Trauer, mit ihren Bedürfnissen, ihren Träumen, ihrer Lebendigkeit und ihrer Neugierde. Das Akzeptieren von Stärken und Schwächen ist eine Voraussetzung um einen Platz zu gestalten an dem gemeinsames Leben und Lernen stattfinden kann. Das Kind wird als aktiver Mitgestalter von Entwicklung und Bildung gesehen. Das wesentliche Potential für die kindliche Entwicklung steckt im Kind selbst, es wird als Forscher und Entdecker gesehen und in ihm stecken viele verborgene Talente. Das Kind ist ein soziales Wesen, das als Individuum und Einzigartig gesehen wird.

Kindererziehung ist ein Beruf, wo man Zeit zu verlieren verstehen muss, um Zeit zu gewinnen.“ [Jean-Jacques Rousseau]

Das Bild von Familie

Wir verstehen uns als Begleiter des Kindes, seiner Familie und als Helfer, wenn es notwendig ist. Jedes Kind mit seiner Familie ist bei uns willkommen. Gemeinsamkeiten unterschiedlicher familiärer, kultureller und ethnischer Herkunft sollen entdeckt und gefördert werden, ohne Unterschiede. Das Kind und seine Familie erfährt Wertschätzung all dessen, was ihre besonderen, individuellen und vielfältigen Erfahrungen ausmachen.

Der gesetzliche Auftrag und die gesetzlichen Grundlagen der Kindertageseinrichtungen

Der gesetzliche Auftrag von Kindertageseinrichtungen ist in §§ 22, 22 a SGB VIII sowie über § 26 SGB VIII im 1. AG KJHG NRW niedergelegt.

§ 22 Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

(1) In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten (Tageseinrichtungen), soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden.

(2) Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.

(3) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die in den Einrichtungen tätigen Fachkräfte und anderen Mitarbeiter mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten. Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu beteiligen.

 

Gemäß des ab dem 01.08.2008 in Kraft tretenden Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) des

Landes NRW

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

  1. Das Gesetz gilt für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
  2. Das Gesetz gilt für Kinder, die in NRW ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen

Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege in NRW in Anspruch nehmen.

  1. Eltern im Sinne des Gesetzes sind die jeweiligen Erziehungsberechtigen.

§ 2 Allgemeiner Grundsatz

  1. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages.

§ 3 Aufgaben und Ziele

  1. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag.
  2. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag im regelmäßigen Dialog mit den Eltern durchzuführen und deren erzieherische Entscheidungen zu achten.

§ 5 Angebote für Schulkinder

  1. Das Jugendamt kann die Verpflichtung nach § 24 SGB VIII, für Kinder im schulpflichtigen

Alter nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorhalten.